Waffenschrank & Waffentresor

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Der Waffenschrank ist ein sicheres Behältnis, das zur Aufbewahrung von Waffen konzipiert wurde.

Selbstverständlich richtet sich dieser Blog auch an alle weiblichen Personen. Nur der Einfachheit halber ist immer von der männlichen Person die Rede.

Wir gehen davon aus, dass die Behörde über den Besitz Ihrer Waffen Bescheid weiß, dass Sie als Waffenbesitzer registriert sind und Ihre Waffen rechtmäßig erworben haben. Wenn hier schon ein „Nein“ kommt – dann informieren Sie sich bitte sofort, was Sie unternehmen müssen. Sie bewegen sich sonst im illegalen Bereich.

Das Waffengesetz bezieht sich auf den Privatbereich. Wir weisen gleich zu Beginn daraufhin, dass es Ihnen nicht erspart bleibt das Waffengesetz des jeweiligen Landes zu studieren, da es doch beachtliche Unterschiede gibt.

 

Inhalt

Waffenschränke zum Schutz Ihrer Familie und zur eigenen Sicherheit

Waffengesetz Österreich

Österreich Fahne

In Österreich sind wir da etwas „schlampiger“, wie § 16b zur Verwahrung von Schusswaffen beweist. Dieser lautet: „Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.“

Bedenken Sie, es geht um Ihre eigene Sicherheit und um die Ihrer Angehörigen. Ein Waffenschrank oder Waffentresor ist für uns ein absolutes Muss! Wenn Ihnen Ihre eigene Sicherheit nichts wert ist kann Ihnen auch die rechtliche Thematik ausreichend Anreiz bieten. Stellen Sie sich vor Ihre Waffen wird entwendet und in einem Kriminaldelikt verwendet, dann haben Sie Erklärungsnot und es wird Ihnen leicht Fahrlässigkeit zugeschrieben oder Ihre Verlässlichkeit wird darunter leiden.

Liebe Jäger, Wilderer (Scherz), Sicherheitsorgane oder Sportschützen, wo haben Sie Ihre „Schätze“ gehortet? Hängt der Stutzen immer noch im Wohnzimmer neben der erlegten Wildsau? Oder befindet sich die Büchse des Großvaters unter dem Bett? Dann wird es Zeit, sich einen speziellen Tresor für Waffen zu besorgen, nämlich den Waffenschrank.

Kennen Sie die berühmt-berüchtigten Chuck Norris Witze? Ich habe soeben einen erfunden: Nur Chuck Norris braucht keinen Waffenschrank. Chuck Norris ist ein Waffenschrank!

Jetzt wird es aber wieder ernst. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Kurz- und Langwaffen und deren Munition. Für jede Waffengattung gibt es das eigene Behältnis, auch für die Munition.

Waffen Kategorien in Österreich

Kategorie A

Waffe kategorie a verboten

Verbotene Waffen z.B.: Kriegswaffen, vollautomatische Waffen, Pumpgun, Schlagring, Schießender Spazierstock

Kategorie B

Waffe kategorie b pistole wbk

Genehmigungspflichtige Schusswaffen (Waffenbesitzkarte erforderlich) z.B.: alle halbautomatischen Schusswaffen, Pistolen, Revolver, Repetierflinten

Kategorie C

Waffe kategorie c gewehr

Schusswaffen mit gezogenem Lauf (Meldepflichtig, keine WBK erforderlich) z.B.: Repetiergewehr, Kipplaufbüchse, Kombinierte

Kategorie D

Waffe kategorie d flinte

Schusswaffen mit glattem Lauf (Meldepflichtig, keine WBK erforderlich) z.B.: Schrotflinte, Bockflinte, Querflinte. Ab 01.01.2019 werden Kategorie D und C zusammen gelegt. Kategorie D wird zu Kategorie C.

Änderungen im Waffengesetz ab 01.01.2019 in Österreich:

Wie die meisten schon aus den Medien gehört haben, traten ab 01.01.2019 einige Änderungen im Waffenschutzgesetz in Kraft. Durch die Umsetzung der neuen EU-Richtlinien änderte sich folgendes:

  • Magazine mit „großer“ Kapazität werden verboten. Umgebaute Schusswaffen und halbautomatische Schusswaffen mit hoher Magazinkapazität (für halbautomatische Faustfeuerwaffen ab 20 Patronen, für sonstige halbautomatische Schusswaffen ab 10 Patronen). Waffen mit größeren Magazinen fallen in die Kategorie A (statt B oder C) und sind verboten. Große Magazine sind zu melden und dürfen während einer 2 jährigen Übergangsfrist behalten werden.
  • Kategorie C und D werden in der Kategorie C zusammengefasst. Flinten o.Ä. mit glattem Lauf fallen ab jetzt in die Kategorie C. Die Kategorie D entfällt.
  • Die Überlassung von Schusswaffen der Kategorie A, B und C wird vereinheitlicht. Der Besitz der Schusswaffen muss ab dem ersten Verkauf nachvollziehbar sein (auch historisch, lückenlos, bei neuen Waffen)
  • Schalldämpfer werden für die Jagd erlaubt (zum Schutz des Gehörs des Jägers), der Schuss bleibt aber immer noch laut hörbar, da der Schalldämpfer nur den Schussknall reduziert, der Überschallknall bleibt laut hörbar (außer man verwendet Unterschallmunition)
  • Jagd mit Waffen der Kategorie B (z.B.: Kurzwaffen, Pistolen) wird ermöglicht (Waffenbesitzkarte und eine gültige Jagdkarte erforderlich)
  • Waffenverbot kann erfolgen. Einer Person, die ohne Waffen, Munition oder waffenrechtliche Urkunden angetroffen wird und die durch missbräuchliches Verwenden einer Waffe Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte, kann ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen werden.
  • Waffenverbot für Drittstaatsangehörige. Das bestehende Schusswaffenverbot für Drittstaatsangehörige ( § 11a ), die noch kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erworben haben, wird auf sämtliche Waffen erweitert.


Standortfrage des Waffenschranks

Wo soll das gute Stück nun stehen? Sicherheit ist oberstes Gebot. Für alle Waffenschränke und Munitionsschränke gilt: Stellen Sie den Waffenschrank außer Reichweite von Kindern auf! Kinder sind von Natur aus wissbegierig und haben an allem Interesse, besonders dann, wenn es heißt: „Lass die Finger davon!“ Daher muss Ihr Waffenschrank immer versperrt sein und nur Sie oder eine von Ihnen berechtigte Person darf über den Schlüssel verfügen. Leider beweisen zahlreiche Unfälle, dass oft sehr sorglos mit Waffen bzw. deren Verwahrung umgegangen wird. Im schlimmsten Fall hat dies leider tödliche Auswirkungen.


Der richtige Waffenschrank

Was ist nun der Unterschied zwischen Kurz- und Langwaffen? Sie, als Waffenkenner, werden dies wissen, aber vielleicht haben wir auch interessierte Leser, die sich mit dem Thema Waffen noch nicht auseinandergesetzt haben.

Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet. Dazu zählen Flinten, Büchsen, Sportgewehre, Luftdruckgewehre etc., die Jäger, Sportschützen oder Privatpersonen besitzen.
Kurzwaffen sind alle anderen Waffen. Somit zählen Pistolen, Revolver,  Luftdruckpistolen und jede andere Art von kurzläufigen Waffen zu den Kurzwaffen.
Zu den jeweiligen Waffengattungen gibt es natürlich auch die passende Munition.


Das „Waffenschrank-Latein“

VDMA „A“, VDMA „B“, EN 1143-1 Klasse 0/N, nicht geprüft

Wofür stehen nun diese Begriffe? Klingt schlimmer, als es ist. Wir erklären es in groben Zügen:

VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer, VDMA 24922 Stand Mai 1995) ist eine reine Bauvorschrift. Die Bezeichnung „A“ oder „B“ ist die Sicherheitsstufe, wobei „B“ sicherer als „A“ ist. Stufe „A“ gewährt einen leichten Einbruchschutz, jedoch keinen Feuerschutz.

Kategorie „B“ ist mit 2 Stahlschrankwänden ausgestattet, daher haben diese Tresore zusätzlich einen leichten Feuerschutz.

Die Versicherungssummen für private oder gewerbliche Zwecke sind ebenfalls festgelegt. Bei VDMA „A“ ist die Versicherungssumme (privat und gewerblich) jeweils bis ca. € 2.500,– (ohne Einbruchmeldeanlage).
Die Einstufung nach VDMA „B“ lässt Versicherungssumme für private Zwecke von ca. € 2.500,– und bei einer Ausführung von 200 kg ca. € 40.000,–, (ohne Einbruchmeldeanlage). Wenn der Waffenschrank gewerbliche genutzt wird (ohne Einbruchmeldeanlage) ist er bis ca. 2.500,– EURO und bis zu ca. 10.000,– EURO bei einer 300 kg Ausführung versichert.

Was wichtig ist, dass ein Wertbehältnis unter 1000 kg am Verwendungsort im Massivbauteil fest verankert sein muss.

Eine Klassifizierung nach EN 1143-1 Klasse 0/N bedeutet, dass der Waffenschrank nach Europäischer Norm geprüft wurde. Zum Beispiel wird der Waffenschrank mit verschiedenen Einbrecherwerkzeugen „bearbeitet“ oder die Zeit gemessen, die der Probe-Panzerknacker braucht, um den Tresor zu öffnen. Daraus ergibt sich der Widerstandsgrad des Waffenschranks, Klasse I – V. Wurde der Tresor nach der Europäischen Norm geprüft, dann ist auf der Innenseite des Schrankes das entsprechende Zertifikat angebracht. Wurde er für Einbruch und Feuerschutz getestet, dann bestätigen 2 Plaketten diese Überprüfung.

Ein „nicht geprüfter“ Waffenschrank ist jetzt nicht gleich eine minderwertige Blechkiste sondern kann durchaus aus einem hochwertigen Material bestehen. Jedoch müssen Sie bei dessen Verwendung unbedingt vorher mit Ihrem Sachversicherer ein Gespräch führen, da die Haftungssummen bei jeder Versicherung anders sind. Achtung! In Deutschland darf ein nicht geprüfter Waffenschrank nur für Munition verwendet werden, für nichts anderes!


Waffenlagerung Österreich

Auch wenn das Österreichische Waffenschutzgesetz kein spezielles Behältnis vorsieht empfehlen wir dringend, Schusswaffen in sicheren & geprüften Waffenschränken zu versperren. Das Gesetzt sagt, dass die Schusswaffe vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen ist. In Deutschland und einigen anderen EU Ländern wird aber bereits der Waffenschrank bzw. die Einstufung vorgeschrieben (EN 1143-1, Grad 0 oder Klasse 1). Vermutlich wird diese Vorschrift über kurz oder lang EU weit vereinheitlicht.


Waffenschränke & Waffensafes

Ein verantwortungsvoller und sachgemäßer Umgang mit Langwaffen, Kurzwaffen und Munition ist oberstes Gebot. Immer wieder passieren tödliche Unfälle innerhalb der Familie, weil die Waffen nicht ordnungsgemäß versperrt wurden. Durch falsche Lagerung kann ein Unbefugter, wie zum Beispiel ein Kind, in den Besitz einer Waffe kommen.

Damit solche tragischen Ereignisse von vornherein ausgeschlossen werden können, müssen Waffen an einem sicheren Ort, wie einem geprüften Waffenschrank, aufbewahrt werden.

Der Waffenschrank ist ein aus Stahl gefertigtes, robustes Sicherheitsbehältnis, den es in verschiedenen Varianten, jeweils auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, gibt.

Je nach Art der Waffe wird zwischen Kurzwaffentresor, Langwaffenschrank und Munitionsschrank unterschieden. Der  Waffenbesitzer muss darauf achten, dass die Waffe vor äußeren Zugriffen geschützt ist. Überlegen Sie genau, wo der Waffenschrank mit seinem Inhalt aufgestellt wird.  Achten Sie unbedingt darauf, dass der Waffenschrank außer Sicht- und Reichweite von Kindern aufgestellt wird. Lang- und Kurzwaffen sind kein Spielzeug!

Ein Waffenschrank ist im Prinzip ein Tresor für Waffen und schützt diese vor unbefugten Zugriffen. Mehrere Varianten und unterschiedliche Sicherheitsstufen stehen zur Auswahl. Somit können Sie den Waffenschrank an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Sinnvoll ist es, für eine ordnungsgemäße Verankerung zu sorgen.

Bitte beachten Sie folgendes bei der Ausstattung Ihres Waffenschrankes:

  • Langwaffen benötigen einen Waffenhalter, der eine senkrechte Lagerung ermöglich
  • Kurzwaffen werden an Halteklammern oder speziellen Waffenhaltern befestigt
  • Die Munition muss in abschließbaren Fächern oder einem Innentresor gelagert werden

Kurzwaffen

Pistole

Kurzwaffentresore dienen zur Lagerung von Pistolen, Revolver und Munition. Bei uns finden alle Waffenbesitzer Ihren passenden Waffentresor. Denn bei uns gibt es Kurzwaffentresore, in allen, vom österreichischen und deutschen Waffengesetz zugelassenen, Sicherheitsstufen. In Deutschland sollten Sie besonders auf die Sicherheitsstufe achten, da diese für einen Kurzwaffentresor zumindest VDMA B sein sollte.

Langwaffenschrank

Gewegr

Ein Langwaffenschrank ist ein aus Stahl gefertigtes, robustes Sicherheitsbehältnis. Er dient zur Lagerung von Schusswaffen wie Gewehre, Flinten und Munition. Entscheidend bei der Wahl des Waffenschrankes ist, je nach Bedürfnis, die Sicherheitsstufe, die Waffenanzahl und die Schlossvariante. Wichtig und erwähnenswert ist auch, dass in Österreich und Deutschland unterschiedliche Waffengesetze existieren.

Munition

Patronen

Ein Munitionsschrank ist ein aus Stahl gefertigter Tresor, der zur Lagerung von Munition dienen soll. Beim Kauf sollten Sie besonders auf die Größe und die Wahl des Schlosses achten. Für einen reinen Munitionsschrank ist eine Sicherheitsstufe nicht unbedingt notwendig. Ein Munitionsschrank dient zur sicheren Aufbewahrung der Waffenmunition. Durch das Abschließen tragen Sie dafür Sorge, dass Unbefugten und Kindern der Zugang zu Ihrer Munition verweigert wird.

Waffenschränke günstig kaufen

Durch unser großes Sortiment an Waffenschränken und Waffentresoren können wir alle Preisklassen bedienen. Bei uns erhalten Sie alles, vom günstige Baumarkt Waffenschrank bis hin zu hochwertigen Waffentresoren mit Echtholz-Verblendung für ihre Jagdhaus. Wir haben Tresore und Behältnisse zur Aufbewahrung ihrer Waffen mit Preisen unter € 100,-. 

Für den Besitz von Waffen gelten in Österreich und Deutschland unterschiedliche Gesetze:

  • Waffenbesitz in Österreich

Der Besitzer von Schusswaffen und Munition muss sicherstellen, dass nur er alleine Zugriff auf die Langwaffen, Kurzwaffen und Munition hat und Unbefugten der Zugang verwehrt wird.

  • Waffenbesitz in Deutschland

In Deutschland gilt das Bundeswaffengesetz lt. §36. Das Gesetz besagt, dass Sie Langwaffen, Kurzwaffen und Munition getrennt voneinander und sicher in einem geprüften Waffenschrank aufbewahren müssen.

Das Waffengesetz bezieht sich auf den privaten Wohnbereich. In unbewohnten Objekten ist  jede Lagerung von Langwaffen, Kurzwaffen oder Munition verboten, auch wenn diese ordnungsgemäß in einem Waffenschrank untergebracht wären.  Falls der Waffenschrank bei einem Verein aufgestellt wird, nehmen Sie bitte die Beratung von Jagdbehörden, Ordnungsämtern oder Polizei-Beratungsstellen in Anspruch.

Waffenschränke von Rottner Tresor

Sicher ist Sicher. Immer gut beraten ist man mit Waffenschränken der Firma Rottner. Bereits seit über 50 Jahren hat sich die Firma Rottner der Aufbewahrung von Wertsachen und Waffen gewidmet. Neben Waffenschränken und Waffentresoren (auch mit Sicherheitsstufe und Feuerschutz) bietet Rottner Tresor auch noch ein breites Sortiment an Möbeltresoren, Wandtresoren, Feuerschutztresoren und vielem mehr. Das oberösterreichische Familienunternehmen bieten neben guten Produkten auch noch perfekten Service inkl. Ersatzteilversorgung an.

Was ist ein Waffenschrank? Wozu brauche ich einen Waffenschrank?

Alle die finden ihr Schusswaffe ist eine ansprechende Deko fürs Eigenheim sollten unbedingt weiterlesen.

Waffenschrank

Ein Waffenschrank ist meist ein massiver, versperrbarer Stahl- oder Wertschutzschrank (Tresor), der speziell für die Aufbewahrung von Schusswaffen gedacht ist. Je nach Abmessungen und Sicherheitsstufe können und dürfen nur eine gewisse Anzahl an Schusswaffen und Munition untergebracht werden. Die Konstruktion und sicherheitstechnische Einstufung, Verschluss und Aufstellung eines Waffenschrankes sind die gleichen wie auch bei den regulären Tresoren.

Im Waffenschrank befinden sich meist spezielle Waffenhalter für die stehende Lagerung der Langwaffen bzw. Gewehre, auch Halteklammern für Kurzwaffen bzw. Pistolen sind oft mit verbaut. Zusätzlich haben die Tresore oft abschließbare Fächer für die getrennte Lagerung von Waffen und Munition (wie es im deutschen Waffenschutzgesetz verlangt wird).
In Deutschland ergibt sich diese Verpflichtung aus § 36 des Waffengesetzes „Aufbewahrung von Waffen oder Munition“. Das Waffengesetz regelt, wie die Waffen aufbewahrt werden müssen und welche Sicherheitsstufe der jeweilige Tresor für die Aufbewahrung von Waffen und Munition haben muss. Auch die Anzahl der zu verwahrenden Lang- bzw. Kurzwaffen und Munition sind dabei limitiert.

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Der Waffenschrank muss gewährleisten dass nur der Erwerbsberechtigte Zugriff auf die Waffen hat. Dies gilt auch für den Zugriff von Familienmitgliedern. Bitte bedenken Sie auch, dass der Tresorschlüssel so aufzubewahren ist, dass niemand Zugriff darauf hat (auch nicht die Ehegattin). Für den Zugriff auf Waffen im Schützenverein oder Schiessvereinen bedarf es einem Sachkundenachweis , der erst nach einem Lehrgang durch einen übergeordneten Dachverband (Kreis- oder Bezirksschützenverband) ausgestellt wird. Die Waffenschrank ist auch so anzubringen, dass auch Einbrecher möglichst mehrere Hürden haben. So z.B.: wäre eine Anbringung den Waffenschranks im Freien i.O. (da der Tresor vor dem Zugriff Dritter schützt) aber es ist nicht zulässig und der Tresor muss zumindestens in einer versperrten Garage oder Kellerabteil angebracht werden.
Die Anforderungen lt. Waffengesetzes beziehen sich in der Regel auf den privaten Wohnbereich; in unbewohnten Gebäuden wie Jagdhütten dürfen Waffen auch im Waffenschrank nicht verwahrt werden; auch bei der Aufstellung in Sport- oder Schützenheimen sollten man schon im Vorfeld alles mit den Behörden abklären.

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