Haushaltsversicherung – Schutz bei Einbruch im Urlaub nur mit Tresor? – Tipps

Ein Einbruch während des Urlaubs ist für viele Eigentümerinnen und Eigentümer in Österreich ein Worst-Case-Szenario. Neben dem Schock stellt sich rasch die Frage: Zahlt meine Haushaltsversicherung den Schaden wirklich vollständig – oder nur dann, wenn Schmuck, Bargeld und andere Wertsachen in einem Tresor lagen?

Sicherheit im Urlaub – Tresor für Zuhause kaufen

Entscheidend ist weniger der Urlaubszeitraum, sondern vor allem, wie und wo Wertsachen aufbewahrt wurden und ob die im Vertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden. Tresore können den Versicherungsschutz deutlich verbessern, sind aber nicht zwingend für jeden Wertgegenstand vorgeschrieben.

Dieser Ratgeber erklärt, wie die Haushaltsversicherung in Österreich funktioniert, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten, welche Rolle Tresore und Sicherheitsklassen spielen und was Sie vor dem Urlaub konkret tun sollten, um im Schadensfall möglichst „voll“ versichert zu sein.



Tipps für versicherte Gegenstände bei Einbruch

Thema Stand 2025 in Österreich Konsequenz für Sie
Wertsachen in der Haushaltsversicherung Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck, Edelmetalle oder Sammlungen sind in der Haushaltsversicherung nur bis eigenen Höchstgrenzen versichert, die stark vom Aufbewahrungsort abhängen. Ohne Tresor sind hohe Werte oft nur teilweise gedeckt. Für größere Summen ist ein Tresor oder ein Bankschließfach praktisch Pflicht, wenn Sie den vollen Wert abgesichert haben wollen.
Entschädigungsgrenzen nach Verwahrung Für frei herumliegendes Bargeld und Schmuck gelten meist sehr niedrige Grenzen. Werden Wertsachen in Möbeln oder in einem zertifizierten Tresor verwahrt, steigen die Entschädigungsgrenzen deutlich. Je besser die Verwahrung, desto höher die mögliche Entschädigung. Wer hohe Schmuck- oder Bargeldbestände zu Hause lagert, sollte das ausdrücklich mit der Versicherung abstimmen.
Tresor-Sicherheitsklassen Tresore werden nach europäischen Normen (z. B. EN 14450, EN 1143-1) in Sicherheitsklassen unterteilt. Je höher der Widerstandsgrad, desto höher sind übliche Versicherungssummen im Privatbereich. Ein zertifizierter Wertschutzschrank kann den versicherbaren Betrag von einigen Tausend auf zigtausend Euro und mehr erhöhen, sofern der Vertrag dies vorsieht.
Grobe Fahrlässigkeit Offene oder gekippte, leicht erreichbare Fenster oder unversperrte Türen können als grob fahrlässig gewertet werden. In vielen Bedingungswerken führt grobe Fahrlässigkeit zur Kürzung oder Ablehnung der Leistung, sofern keine besondere Deckung vereinbart ist. Achten Sie darauf, Fenster und Türen beim Verlassen des Hauses zu schließen und zu versperren. Prüfen Sie, ob grobe Fahrlässigkeit in Ihrer Polizze mitversichert ist.
Spezielle Urlaubsklauseln Neben Einbruchsregelungen enthalten viele Verträge zusätzliche Urlaubsklauseln (z. B. 72-Stunden-Klauseln für Leitungswasser oder Meldefristen bei längerer Abwesenheit). Vor längeren Reisen sollten Sie die Polizze prüfen: bestimmte Sicherungsmaßnahmen (z. B. Absperren des Hauptwasserhahns) können Voraussetzung für vollen Versicherungsschutz sein.


Grundlagen der Haushaltsversicherung in Österreich



Die Haushaltsversicherung (oft in Kombination mit einer Eigenheimversicherung) schützt in Österreich den gesamten beweglichen Hausrat – also Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Sportgeräte, Teppiche, aber auch viele persönliche Gegenstände. Abgedeckt sind typischerweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl und in vielen Tarifen auch Beraubung.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen „normalem“ Hausrat und besonders definierten Wertsachen. Zu den Wertgegenständen zählen je nach Bedingungen unter anderem:



  • Bargeld, Valuten, Devisen, Sparbücher
  • Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, Uhren
  • Münz- und Briefmarkensammlungen
  • Kunstgegenstände, Pelze, Antiquitäten


Für diese Wertgegenstände gelten eigene Entschädigungsgrenzen, die unabhängig von der allgemeinen Versicherungssumme sind. Wie hoch diese Grenzen sind, hängt von der jeweiligen Versicherung und vom gewählten Tarif ab.

Die Versicherung leistet beim Einbruch in der Regel zum Neuwert, sofern der Hausrat ausreichend hoch versichert ist und keine Unterversicherung vorliegt. Für Wertsachen ist jedoch entscheidend, ob sie entsprechend den vertraglichen Vorgaben (z. B. Tresor, versperrtes Möbelstück) aufbewahrt wurden.



Wertsachen und Aufbewahrung: Wie der Aufbewahrungsort die Entschädigung beeinflusst

Ob Sie bei einem Einbruch während des Urlaubs „voll“ versichert sind, hängt bei Wertsachen stark vom Aufbewahrungsort ab. Österreichische Konsumentenschutzstellen und Vergleichsplattformen zeigen, dass die Entschädigungsgrenzen je nach Verwahrung massiv schwanken.



Aufbewahrungsort Typische Beispiele Orientierende Entschädigungsgrenzen bei vielen Tarifen
Frei im Raum Schmuck auf dem Nachtkästchen, Bargeld in einer Schale, Uhr im Badezimmer Bargeld oft nur wenige Hundert Euro, in manchen Tarifen bis etwa 15.000 Euro; für freiliegenden Schmuck häufig nur einige Tausend Euro.
In Möbeln Bargeld im Kasten oder in einer versperrten Schublade, Schmuck im Schmuckkästchen im Kleiderschrank Bargeld typischerweise im Bereich von etwa 1.000 bis 30.000 Euro, Schmuck in Möbeln oft im Bereich von ca. 6.000 bis 30.000 Euro.
Zertifizierter Tresor Grad 0 Bargeld, Schmuck, kleinere Goldbestände oder Sammlungen in einem geprüften Wertschutzschrank Der Inhalt eines Tresors der Klasse 0 ist in vielen österreichischen Verträgen deutlich höher gedeckt, häufig zwischen rund 15.000 und 40.000 Euro.
Zertifizierter Tresor Grad I oder höher Höherwertige Schmuck- und Münzsammlungen, größere Goldbestände, sehr wertvolle Uhrenkollektionen Im Privatbereich werden für Tresore mit Grad I und höher oft Entschädigungsgrenzen von etwa 40.000 bis rund 65.000 Euro oder mehr angesetzt, bei höheren Graden teilweise deutlich darüber.
Bankschließfach Sehr hohe Vermögenswerte, besonders wertvolle Sammlungen oder Dokumente Oft über eine eigene Bank- oder Spezialversicherung gedeckt, mit sehr hohen vereinbarbaren Summen. Bedingungen und Deckung sind von Bank und Versicherung abhängig.

Die konkreten Beträge sind immer vom einzelnen Vertrag abhängig. Klar ist aber: Je sicherer die Verwahrung, desto höher sind die üblichen Höchstentschädigungen für Wertsachen. Wer hohe Werte zu Hause lagert, sollte die Entschädigungsgrenzen schriftlich mit der Versicherung klären.



Tresore und Sicherheitsklassen: Welche Rolle sie für den Versicherungsschutz spielen

Bei größeren Wertsummen kommt man in der Praxis ohne Tresor kaum aus. Versicherungen orientieren sich bei der Einstufung an europäischen Normen, vor allem an:

  • EN 14450 für Sicherheitsschränke (Sicherheitsstufen S1 und S2)
  • EN 1143-1 für Wertschutzschränke (Widerstandsgrade 0, I, II, III, IV usw.)

Je höher der Widerstandsgrad, desto länger hält der Tresor einem Einbruchsversuch stand – und desto höher sind typischerweise die versicherbaren Werte, insbesondere im Privatbereich.

Sicherheitsklasse (privater Bereich) Europäische Norm Typische Einsatzbereiche Orientierende maximale Versicherungswerte
Sicherheitsschrank S1 EN 14450 S1 Grundschutz für Dokumente, kleinere Bargeldbeträge und gelegentlich getragenen Schmuck Oft bis rund 5.000 Euro im Privatbereich, genaue Höhe je nach Tarif.
Sicherheitsschrank S2 EN 14450 S2 Erhöhter Schutz für private Wertsachen, zum Beispiel Schmuck oder kleinere Goldbestände In vielen österreichischen Empfehlungen etwa 20.000 bis 30.000 Euro privat versicherbar.
Wertschutzschrank Grad 0 EN 1143-1 Grad 0 (N/0) Mittelgroße Schmuck- und Bargeldbestände, wertige Uhren, kleinere Sammlungen Typisch sind private Versicherungssummen im Bereich von etwa 20.000 bis 40.000 Euro.
Wertschutzschrank Grad I EN 1143-1 Grad I Höherwertige Schmuck- und Münzsammlungen, Gold, Wertpapiere Empfehlungen für den Privatbereich liegen häufig bei rund 65.000 Euro versicherbarem Inhalt.
Wertschutzschrank Grad II–IV EN 1143-1 Grad II bis IV Sehr hohe Werte, teils gewerblicher Einsatz, oft in Kombination mit Alarmanlage Je nach Grad und Versicherer sind im Privatbereich Entschädigungsgrenzen von etwa 100.000 bis 400.000 Euro und mehr möglich.


Wichtig: Diese Werte sind typische Orientierungsgrößen aus Empfehlungen von Sicherheitsunternehmen und Versicherern.

Die tatsächlich versicherbare Summe für den Tresorinhalt ergibt sich immer aus Ihrer individuellen Polizze. Häufig können die Beträge mit Zustimmung der Versicherung gegen Mehrprämie erhöht werden, insbesondere wenn der Tresor mit einer Einbruchmeldeanlage verbunden ist oder besonders massiv verankert wurde.

Zudem verlangen viele Verträge, dass Tresore unter einem bestimmten Gewicht (z. B. unter 1.000 kg) fachgerecht in Wand oder Boden verankert werden. Nur dann gilt die volle Einstufung und damit die geplante Entschädigungsgrenze.



Gesetzliche Grundlagen, grobe Fahrlässigkeit und Urlaub

Das österreichische Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) regelt, in welchen Fällen ein Versicherer Leistungen kürzen oder ganz verweigern darf. Besonders relevant ist die Frage der groben Fahrlässigkeit und der Verletzung vertraglich vereinbarter Sicherheitsvorschriften („Obliegenheiten“).



Typische Beispiele aus der Rechtsprechung und aus Versicherungsbedingungen:

  • Gekipptes oder offenes Fenster im Erdgeschoß: Wird ein leicht erreichbares Fenster gekippt gelassen und kommt es dadurch zu einem Einbruch, kann dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. In Gerichtsentscheidungen wurde Versicherern in solchen Fällen teilweise Leistungsfreiheit zugestanden.
  • Unversperrte Eingangs- oder Terrassentür: Viele Bedingungswerke verlangen ausdrücklich, dass Türen bei Abwesenheit versperrt sein müssen. Eine nur ins Schloss gezogene Tür gilt oft nicht als „versperrt“.
  • Vertragliche Sicherheitsvorschriften: In Haushaltsversicherungsbedingungen sind häufig Klauseln enthalten, wonach Türen, Fenster und sonstige Öffnungen „stets ordnungsgemäß verschlossen“ zu halten sind, wenn die Räumlichkeiten – auch nur kurz – verlassen werden.


Wird eine solche Sicherheitsvorschrift grob fahrlässig verletzt und kommt es dadurch zum Einbruch, kann der Versicherer nach Gesetz und Bedingungen die Leistung kürzen oder verweigern. Einige moderne Tarife bieten allerdings eine Deckung für grobe Fahrlässigkeit an (z. B. bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme). Ob dies bei Ihnen der Fall ist, steht in Ihrer Polizze.

Daneben gibt es weitere Urlaubsklauseln, etwa die sogenannte 72-Stunden-Klausel, die sich zwar häufig auf Leitungswasserschäden bezieht, aber zeigt, dass gerade längere Abwesenheitszeiten besondere Pflichten auslösen können (z. B. Absperren des Hauptwasserhahns, bestimmte Sicherungsmaßnahmen).



Checkliste vor dem Urlaub

Mit dieser Checkliste erhöhen Sie die Chance, im Einbruchsfall während Ihres Urlaubs den vollen Versicherungsschutz zu behalten:

  • Polizze prüfen: Entschädigungsgrenzen für Wertsachen (Bargeld, Schmuck, Sammlungen), Vorgaben zur Aufbewahrung und eventuelle Urlaubsklauseln nachlesen.
  • Wertsachen sortieren: Welche Gegenstände sind „normale“ Hausratsgüter, welche gelten laut Vertrag als Wertsachen?
  • Aufbewahrung anpassen: Höherwertige Wertsachen in einen zertifizierten Tresor oder ein Bankschließfach geben, anstatt sie offen oder in leicht zugänglichen Möbeln zu lassen.
  • Tresor überprüfen: Ist der Tresor zertifiziert, ordnungsgemäß verankert und korrekt versperrt? Werden die Vorgaben der Versicherung zur Sicherheitsklasse eingehalten?
  • Fenster und Türen: Alle Fenster im Erdgeschoß und leicht erreichbare Obergeschoße schließen, Haus- und Terrassentüren aktiv versperren.
  • Schlüssel: Keine Ersatzschlüssel draußen verstecken (z. B. unter Fußmatten oder Blumentöpfen).
  • Inventar dokumentieren: Liste und Fotos von wertvollen Gegenständen anfertigen (Schmuck, Uhren, Kunst, Sammlungen) und an einem getrennten Ort oder digital speichern.
  • Nachbarn informieren: Vertraute Personen bitten, Post zu entnehmen und auf Auffälligkeiten zu achten.
  • Alarmanlage nutzen: Falls vorhanden, Alarmanlage aktivieren und ggf. Kontrollkontakte informieren.
  • Wasser absperren: Bei längerer Abwesenheit den Hauptwasserhahn schließen, wenn dies in der Polizze gefordert wird.


Praxisbeispiele



Beispiel 1: Schmuck frei im Schlafzimmer – nur teilweise ersetzt

Eine Familie verlässt für zwei Wochen ihre Wohnung und lässt Schmuck im Wert von rund 30.000 Euro offen im Schlafzimmer liegen. Während des Urlaubs kommt es zu einem Einbruch, der Schmuck wird gestohlen. Die Haushaltsversicherung sieht für freiliegenden Schmuck jedoch nur eine Entschädigungsgrenze von zum Beispiel 8.000 Euro vor. Im Schadenfall ersetzt die Versicherung daher nur diesen Betrag – der Rest bleibt an der Familie „hängen“.



Beispiel 2: Wertsachen im zertifizierten Tresor – voller Ersatz wahrscheinlicher

In einem anderen Haushalt liegen Schmuck und Bargeld im Gesamtwert von 50.000 Euro in einem Tresor mit Widerstandsgrad I nach EN 1143-1, der ordnungsgemäß verankert und versperrt ist. Die Polizze sieht für den Inhalt eines solchen Tresors eine Entschädigungsgrenze von 65.000 Euro vor. Wird während des Urlaubs eingebrochen und der Tresor fachgerecht aufgebrochen, steht einer vollen Entschädigung (abzüglich etwaiger Selbstbehalte) deutlich weniger im Weg, sofern keine anderen Pflichtverletzungen vorliegen.



Beispiel 3: Unversperrtes Fenster oder Tür – Risiko der Leistungskürzung

Ein Eigentümer vergisst vor der Abreise, ein leicht erreichbares Fenster zu schließen, oder lässt die Haustür nur ins Schloss fallen, ohne sie zu versperren. Einbrecher nutzen diese Schwachstelle und dringen in das Haus ein. In vielen Bedingungswerken gelten solche Situationen als grobe Verletzung von Sicherheitsvorschriften. Je nach Vertrag kann die Versicherung die Leistung erheblich kürzen oder sogar vollständig verweigern, wenn keine Deckung für grobe Fahrlässigkeit vereinbart ist.

Fazit

Die kurze Antwort auf die Ausgangsfrage lautet: Nein, Sie sind nicht nur dann versichert, wenn Ihre Wertsachen im Tresor liegen. Auch ohne Tresor leistet die Haushaltsversicherung bei einem Einbruch im Urlaub grundsätzlich Ersatz für viele Haushaltsgegenstände und – in engen Grenzen – auch für Wertsachen.

Die längere Antwort ist differenzierter: Vollen Schutz für hochwertige Wertgegenstände bekommen Sie in der Praxis meist nur dann, wenn Sie die vertraglichen Vorgaben zur Aufbewahrung einhalten – und das heißt ab bestimmten Wertgrenzen: zertifizierter Tresor oder Bankschließfach. Je höher der Wert, desto wichtiger werden Tresor-Sicherheitsklasse, fachgerechte Verankerung, Alarmanlage und die genaue Ausgestaltung Ihrer Polizze.

Für Ihren nächsten Urlaub gilt daher: Polizze prüfen, Wertsachen sinnvoll aufteilen, Tresor oder Bankschließfach nutzen, Sicherheitsvorschriften konsequent einhalten – dann stehen die Chancen gut, dass Ihre Haushaltsversicherung im Ernstfall tatsächlich den gewünschten Schutz bietet.

FAQ

Bin ich nur dann voll versichert, wenn meine Wertsachen im Tresor liegen?

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Nein. Die Haushaltsversicherung leistet grundsätzlich auch dann, wenn Wertsachen nicht im Tresor lagen. Allerdings sind die Entschädigungsgrenzen für frei herumliegende oder nur in Möbeln verwahrte Wertsachen meist deutlich niedriger. Für höhere Werte verlangen viele Versicherer einen zertifizierten Tresor oder ein Bankschließfach, wenn der volle Wert abgesichert werden soll.

>Was gilt in der Haushaltsversicherung als Wertsache?

>

Als Wertsachen gelten typischerweise Bargeld, Valuten, Devisen, Sparbücher, Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, hochwertige Uhren, Münz- und Briefmarkensammlungen sowie Kunstgegenstände und Pelze. Die genaue Definition kann je nach Versicherung variieren und ist in den Bedingungen (z. B. „Wertgegenstände“ oder „besonders versicherte Sachen“) festgelegt.

>Wie hoch sind die typischen Entschädigungsgrenzen für Bargeld und Schmuck?

>

Für frei herumliegendes Bargeld sind in vielen Tarifen nur geringe Beträge gedeckt, häufig einige Hundert bis wenige Tausend Euro. Wird Bargeld in Möbeln oder im Tresor aufbewahrt, steigen die Grenzen teils auf mehrere zehntausend Euro. Für Schmuck verhält es sich ähnlich: offen gelagerter Schmuck ist meist nur mit vergleichsweise niedrigen Summen gedeckt, in versperrten Möbeln oder Tresoren deutlich höher. Konkrete Werte stehen in Ihrer Polizze.

>Welche Tresor-Sicherheitsklassen erkennen Versicherungen an?

>

Versicherer orientieren sich in der Regel an den europäischen Normen EN 14450 (Sicherheitsschränke S1 und S2) und EN 1143-1 (Wertschutzschränke mit Graden von 0 bis IV und darüber). Je höher der Widerstandsgrad, desto höher ist üblicherweise der versicherbare Inhalt. Welche Klasse in Ihrem Fall erforderlich ist, muss mit der Versicherung abgestimmt werden.

>Reicht ein einfacher Stahltresor ohne Prüfsiegel aus?

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Ein nicht zertifizierter Stahltresor bietet zwar einen gewissen Grundschutz, wird aber von vielen Versicherungen nicht als vollwertiger Tresor im Sinn der Bedingungen anerkannt. Für höhere Entschädigungsgrenzen verlangen die meisten Versicherer ein zertifiziertes Produkt nach EN 14450 oder EN 1143-1. Ohne Zertifizierung bleibt die Erhöhung der Wertsachengrenzen oft aus.

>Muss der Tresor verankert sein, damit die Versicherung zahlt?

>

In vielen Verträgen ist vorgesehen, dass Tresore unter einem bestimmten Gewicht (zum Beispiel unter 1.000 kg) fachgerecht in Boden oder Wand verankert werden müssen. Wird der Tresor einfach nur aufgestellt und kann leicht abtransportiert werden, kann dies den Versicherungsschutz für den Inhalt gefährden oder die versicherbare Summe reduzieren.

>Wie weise ich den Wert meiner Wertsachen nach?

>

Im Schadenfall sind Rechnungen, Gutachten, Fotos und eine schriftliche Inventarliste besonders hilfreich. Empfohlen wird, eine Wertsachenliste mit Kaufbelegen und Fotos getrennt von den Wertsachen oder digital zu speichern. Bei sehr wertvollen Stücken (z. B. Schmuck oder Kunst) kann ein fachliches Wertgutachten sinnvoll sein.

>Was passiert, wenn Fenster oder Türen beim Urlaub nicht versperrt sind?

>

Sind Fenster oder Türen leicht zugänglich und nicht ordnungsgemäß geschlossen beziehungsweise versperrt, kann das als Verletzung von Sicherheitsvorschriften gewertet werden. In Extremfällen wurde dies von Gerichten als grobe Fahrlässigkeit eingestuft. Je nach Vertrag kann der Versicherer Leistungen kürzen oder verweigern, wenn kein Schutz für grobe Fahrlässigkeit vereinbart wurde.

>Wie wirkt sich grobe Fahrlässigkeit auf den Versicherungsschutz aus?

>

Nach dem VersVG kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers grundsätzlich leistungsfrei sein. Einige moderne Haushaltsversicherungen decken grobe Fahrlässigkeit aber mit ab – entweder bis zu einem Prozentsatz der Versicherungssumme oder sogar bis 100 Prozent. Ob das bei Ihnen gilt, müssen Sie in Ihrer Polizze nachlesen.

>Deckt die Haushaltsversicherung auch Wertsachen im Hotelzimmer im Urlaub?

>

Ein Teil der Haushaltsversicherungen bietet einen sogenannten „Außenversicherungsschutz“ für Reisegepäck und mitgeführte Gegenstände, auch im Hotelzimmer. Die Deckung ist oft zeitlich und betragsmäßig begrenzt und kann von strengen Aufbewahrungsvorschriften abhängen (z. B. Safe im Hotelzimmer, verschlossene Koffer). Details stehen in Ihrem Vertrag.

Brauche ich zusätzlich ein Bankschließfach?

>

Für sehr hohe Werte – zum Beispiel große Goldbestände, hochpreisige Sammlungen oder seltene Kunst – ist ein Bankschließfach eine sinnvolle Ergänzung. Die Risiken eines Einbruchs in der eigenen Wohnung werden dadurch reduziert. Viele Banken bieten dafür eigene Versicherungen oder Kooperationen mit Versicherern an.

>Was ist der Unterschied zwischen Haushalts- und Eigenheimversicherung?

Die Haushaltsversicherung deckt den beweglichen Hausrat (Einrichtung, Kleidung, Wertsachen) ab. Die Eigenheimversicherung betrifft das Gebäude selbst (Mauern, Dach, fest eingebaute Teile). In der Praxis werden beide Produkte häufig kombiniert, die Regelungen zu Wertsachen finden sich aber im Haushaltsversicherungsteil.

Spielt eine Alarmanlage für den Tresorinhalt eine Rolle?

Ja, in vielen Empfehlungen der Versicherungswirtschaft wird die versicherbare Summe für den Tresorinhalt erhöht, wenn zusätzlich eine zertifizierte Einbruchmeldeanlage installiert ist und der Tresor an diese angebunden ist. Das kann insbesondere bei höheren Sicherheitsklassen und sehr hohen Werten einen deutlichen Unterschied machen.

>Was sollte ich vor Urlaubsantritt meiner Versicherung melden?

>

Wenn Sie kürzlich Wertsachen in größerem Umfang angeschafft haben oder die Werte im Tresor deutlich gestiegen sind, sollten Sie dies Ihrer Versicherung melden und prüfen lassen, ob die Versicherungssumme und die Wertsachengrenzen noch ausreichen. Bei extrem langen Auslandsaufenthalten kann es zusätzliche Meldepflichten geben.

>Wie oft sollte ich Versicherungssumme und Wertsachenliste überprüfen?

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Es ist sinnvoll, mindestens einmal pro Jahr zu prüfen, ob die Versicherungssumme noch zum tatsächlichen Wert Ihres Hausrats passt und ob neue Wertsachen (z. B. Schmuck oder Kunst) korrekt erfasst sind. Bei größeren Anschaffungen sollte diese Prüfung sofort erfolgen.

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